Es ist kein Zufall, dass die deutsche Sprache den Begriff „juristische Person“ kennt. Laut Wikipedia ist „eine juristische Person eine Personenvereinigung oder eine Vermögensmasse, die aufgrund gesetzlicher Anerkennung rechtsfähig ist, d. h. selbst Träger von Rechten und Pflichten sein kann, dabei aber keine natürliche Person ist.“ Sprachlich ist somit einen Bezug zu natürlichen Personen hergestellt.
Es ist für alle demokratisch gesinnten, natürlichen Personen selbstverständlich, Den Rest des Eintrags lesen. »
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